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05.04.2010

25.000 Berliner Trinkwasser-Kunden bekamen Steuer-Geld zurück

Senatorin Lompscher lobt zügige Erstattung für Hausanschluss-Arbeiten

„Wir haben nach einer Korrektur in der Finanzrechtsprechung seit März vergangenen Jahres rund 25.000 Kunden fast 4 Mio. € zu viel gezahlter Umsatzsteuern für Arbeiten an Trinkwasser-Hausanschlussleitungen erstattet“, erklärt Jörg Simon, Vorstandsvorsitzender der Berliner Wasserbetriebe. Hintergrund: Seit 2000 galten diese Arbeiten steuerrechtlich als eigenständige Leistungen und damit nicht mehr als Teil der Wasserlieferung. Damit wurden die Arbeiten ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit dem für Trinkwasser geltenden ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert, sondern mit dem vollen Steuersatz (seit 1. Januar 2007 19 %). Gegen diese Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums war erfolgreich geklagt worden. Das Ministerium stellte deshalb Anfang 2009 die alte Rechtslage wieder her und den Wasserversorgern anheim, die Konsequenzen daraus selbst praktisch umzusetzen.

Die dafür in Berlin entwickelte Vorgehensweise fand bundesweit Beachtung und ein positives Echo. Auch Berlins Verbraucherschutzsenatorin Katrin Lompscher würdigt, „dass die Berliner Wasserbetriebe mit einer beispielhaften Aktion ihren Kundinnen und Kunden sehr schnell breite Informationen und ein sehr einfaches Verfahren zur Erstattung der zu viel gezahlten Steuern angeboten haben“. Dazu zählen unter 0800-2922782 eine kostenlose Telefonnummer für alle Fragen zu diesem Thema, über die auch alle Formalitäten erledigt werden können, ausführliche Erläuterungen auf der Internetseite www.bwb.de und die E-mail-Adresse steuer@bwb.de. Diese Angebote wurden ab März 2009 rege genutzt. Zudem wurden ab Juni 2009 rund 20.000 Erinnerungsbriefe versandt.

Die Berliner Wasserbetriebe haben alle bisherigen Erstattungs-Anfragen geprüft und die Anträge – sofern sie berechtigt waren – erledigt. Die Beträge wurden größtenteils bereits ausgezahlt. Der durchschnittliche Erstattungsbetrag liegt bei 158 €, der kleinste betrug 2,17 €, der höchste 4.264 €.